Die Gemeinden stellen die Bauleitpläne in einem förmlichen Verfahren auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen werden die Bürger durch Öffentlichkeitsbeteiligungen unterrichtet und erhalten so Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Rechtswirksame Bebauungspläne sind kommunale Satzungen, die nach der Beschlussfassung im Stadtrat mit ihrer in Dessau-Roßlau ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt in Kraft treten. Gleichzeitig wird auch bekannt gemacht, das alle Originalpläne im Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten werden.